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   OLG Celle, 17.04.2012 - 4 W 58/12   

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https://dejure.org/2012,9576
OLG Celle, 17.04.2012 - 4 W 58/12 (https://dejure.org/2012,9576)
OLG Celle, Entscheidung vom 17.04.2012 - 4 W 58/12 (https://dejure.org/2012,9576)
OLG Celle, Entscheidung vom 17. April 2012 - 4 W 58/12 (https://dejure.org/2012,9576)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Geschäftswert der Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit für eine Photovoltaikanlage ist grundsätzlich der vom Betreiber zu zahlende Pachtzins

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Bemessung des Geschäftswerts der Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit für den Betrieb einer Photovoltaikanlage

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessung des Geschäftswerts der Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit für den Betrieb einer Photovoltaikanlage

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Pachtzins als Bemessungsgrundlage für Geschäftswert der Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit für eine Photovoltaikanlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 24
    Geschäftswert der Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit für den Betrieb einer Photovoltaikanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FGPrax 2012, 178
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 08.01.2008 - 32 Wx 192/07

    Kosten der Grundbucheintragung: Geschäftswert für die Eintragung einer beschränkt

    Auszug aus OLG Celle, 17.04.2012 - 4 W 58/12
    Deshalb ist im Ausgangspunkt auf das übliche bzw. vereinbarte Nutzungsentgelt für die schuldrechtliche Gestattung der Grundstücksnutzung abzustellen, hier den von der Betreiberin zu zahlenden Pachtzins (OLG München, MittBayNot 2008, 320; Brandenburgisches Oberlandesgericht OLGR Brandenburg 2004, 455; Rohs in Rohs/Wedewer, Kostenordnung, Dezember 2010, § 24 Rdnr. 7 b).
  • OLG Oldenburg, 17.03.2011 - 12 W 50/11

    Geschäftswert für die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit

    Auszug aus OLG Celle, 17.04.2012 - 4 W 58/12
    Eine solche Fallgestaltung, die auch der Entscheidung des OLG Oldenburg in Rpfleger 2011, 569 zugrunde lag, ist im vorliegenden Fall jedoch gerade nicht gegeben.
  • OLG Frankfurt, 04.11.2014 - 20 W 256/13

    Geschäftswert für Eintragung von Grundstücksdienstbarkeit wegen Betrieb von

    Der Geschäftswert für die jeweilige beschränkte persönliche Dienstbarkeit bestimmt sich dann nach dem Wert, den die Dienstbarkeit für den Berechtigten als Anlagenbetreiber hat (vgl. hierzu OLG München ZNotP 2008, 174; OLG Celle FGPrax 2012, 178; Tiedtke MittBayNot 2010, 444, je m. w. N.).

    Unter Zugrundelegung dessen entspricht es aber weitgehend einhelliger Rechtsauffassung, dass der Wert der Dienstbarkeit mit dem Inhalt, auf einem Grundstück eine Photovoltaikanlage zu betreiben, dabei nicht anhand der Einspeisevergütung für die elektrische Leistung oder einem hochgerechneten Bruttoertrag für die Anlage, sondern anhand der vereinbarten Pacht zu bemessen ist (vgl. dazu OLG München ZNotP 2008, 174; OLG Celle FGPrax 2012, 178; OLG Oldenburg Rpfleger 2011, 569; LG Karlsruhe, Beschluss vom 30.08.2010, 1 T 46/10, zitiert nach juris; Korintenberg/Schwarz, a.a.O., § 24 Rz. 36; Filzek, KostO, 4. Aufl., § 24 Rz. 12; Rohs/Wedewer/Waldner, KostO, Stand Dez. 2012, § 24 Rz. 7 b; Notarkasse, Streifzug durch die KostO, 9. Aufl., Rz. 1301, 1302; Tiedtke MittBayNot 2010, 444, und ZNotP 2008, 175, ZNotP 2013, 39, DNotZ 2012, 645; Tiedtke/Diehn, Notarkosten im Grundstücksrecht, 3. Aufl., Rz. 1153 ff.; zu § 92 GNotKG: Renner in Leipziger Gerichts- und Notarkostenkommentar, § 52 Rz. 39; Notarkasse, Streifzug durch das GNotKG, 10. Aufl., Rz. 1455, 1456; Fackelmann/Heinemann, GNotKG, § 52 Rz. 34, je m. w. N. auch zu vergleichbaren beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten).

    Die Vorteile der Stromerzeugung (Einspeisevergütung) resultieren mithin nicht ausschließlich aus der Nutzung des Grundstücks, sondern vor allem aus den Investitionen und der Übernahme des Unternehmerrisikos durch die Berechtigte als Betreiberin (vgl. dazu OLG Celle FGPrax 2012, 178; OLG München ZNotP 2008, 174; Rohs/Wedewer/Waldner, a.a.O., § 24 Rz. 7 b; Tiedtke MittBayNot 2010, 444).

    Anders mag es sein, wenn der jeweilige Grundstückeigentümer auf seinem Grundstück auf eigene Kosten eine Anlage errichtet hat und einen Nießbrauch an der Anlage einräumt (vgl. etwa OLG Celle FGPrax 2012, 178; OLG München ZNotP 2008, 174; OLG Oldenburg Rpfleger 2011, 569; Renner, a.a.O., § 52 Rz. 39; Rohs/Wedewer/Waldner, KostO, Stand Dez. 2012, § 24 Rz. 7 b); ein solcher Fall liegt hier nicht vor.

    Der Umstand, dass im Verhältnis zwischen Erbbauberechtigter und Berechtigter der Dienstbarkeit in Abt. II lfd. Nr. 4 kein Nutzungsverhältnis zugrunde liegt, rechtfertigt nicht die Heranziehung der Einspeisungsvergütung, des Kapitaldienstes bzw. eines etwa gewährten Darlehens an die Kostenschuldnerin zur Bestimmung des Geschäftswertes (vgl. OLG Celle FGPrax 2012, 178; Tiedtke ZNotP 2013, 39; vgl. auch OLG Oldenburg Rpfleger 2011, 569).

    Dass der hier in Rede stehenden beschränkten persönlichen Dienstbarkeit deshalb ein die volle Darlehenssumme - in welcher Höhe auch immer - erreichender Sicherheitswert zukommen soll, ist schon deshalb nicht anzunehmen (vgl. OLG Celle FGPrax 2012, 178).

  • OLG Stuttgart, 22.01.2015 - 8 W 25/15

    Geschäftswertbemessung: Grundbucheintragung einer Dienstbarkeit und einer

    Allerdings besteht, soweit ersichtlich, in der Rechtsprechung Einigkeit darüber, dass lediglich der vereinbarte Jahrespachtzins nach § 24 KostO für die Bemessung des Geschäftswerts und damit für die Berechnung des zu zahlenden Vorschusses zugrunde zu legen ist, wenn der Betreiber die Photovoltaikanlage selbst errichtet und danach betreibt und hierfür lediglich die Dachflächen benutzt (OLG München ZNotP 2008, 174; OLG Oldenburg Rpfleger 2011, 569; OLG Celle FGPrax 2012, 178; je m.w.N.).
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